Weiterbildung zum Facharzt für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

Mund-Kiefer-Gesichtschirurginnen und -chirurgen sind, wie der Name schon sagt, verantwortlich für alle chirurgischen Eingriffe im Mund-, Kiefer- und Geschichtsbereich einschließlich der Schädelbasis. Voraussetzung für die ärztliche Weiterbildung zum MKG-Chirurgen ist ein abgeschlossenes Medizin- und Zahnmedizinstudium.

So wird man Mund-Kiefer-Gesichtschirurg

Um die ärztliche Weiterbildung im Bereich der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie beginnen zu können, muss ein abgeschlossenes Medizin- und Zahnmedizinstudium vorliegen. Hier ist es sinnvoll, zunächst Humanmedizin und anschließend Zahnmedizin zu studieren, denn die Approbationsordnung der Zahnärzte sieht die Anerkennung des Medizinstudiums vor.

Mit dem Erhalt der Approbation beginnt für alle HumanmedizinerInnen die Zeit als Assistenzarzt oder Assistenzärztin, in der er oder sie sich in einem Teilbereich der Medizin weiterbilden und spezialisieren.

Für den Beginn der Facharztweiterbildung MKG reicht zunächst die Approbation in der Humanmedizin. Für die Facharztprüfung muss jedoch auch das Staatsexamen der Zahnmedizin vorliegen.

Die Ausbildung im Bereich Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (MKG) umfasst mindestens 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Die Inhalte der Weiterbildung regeln die jeweiligen Weiterbildungsordnungen der zuständigen Landesärztekammern.

Möglich sind in der Ausbildungszeit bis zu:

  • 12 Monate zahnmedizinische Weiterbildung in der Oralchirurgie bei einem Weiterbildungsbefugten für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
  • 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten

Zu den übergreifenden Inhalten der Weiterbildung gehören die wesentlichen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Die angehenden Fachärzte für Mund-Kiefer-Chirurgie lernen Inhalte im Bereich Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, künstliche Ernährung sowie die Sondenlegung. Auch die Erstellung von Gutachten und diverse chirurgische Techniken sind Ausbildungsthemen.

Spezifische Ausbildungsinhalte für MKG-Chirurgen

Spezifische Inhalte der Ausbildung angehender Mundchirurginnen und Mundchirurgen sind unter anderem Score-Systeme und die Einschätzung von Risiken, etwa bei der Behandlung vor und nach Operationen. Im Bereich Wundheilung und Narbenbildung geht es beispielsweise um Wundmanagement oder die Vorbeugung und Behandlung von Thrombosen. Ein zusätzliches Ausbildungsgebiet bildet die dentoalveoläre Chirurgie mit folgenden Schwerpunkten:

  • operative Entfernung verlagerter Zähne
  • chirurgische Zahnerhaltung
  • parodontale Chirurgie
  • dentale Implantologie
  • Behandlung von Zysten

Die Richtzahl der während der Ausbildung durchzuführenden Operationen beträgt 200.

Weitere Spezialisierungen:

Weitere Themen in der Ausbildung zum Mund-Kiefer-Gesichtschirurg sind Traumatologie und Notfälle sowie Entzündungen/Infektionen. Im Bereich Fehlbildungen und Formstörungen erwerben die künftigen Kieferchirurginnen und Kieferchirurgen Kenntnisse und Kompetenzen in der Behandlung von Fehlformen an Zähnen, des Gesichts und des äußeren Schädels.

Auch die Diagnostik, Therapie und Nachsorge von Tumoren sind Teile der Ausbildung. Weitere Felder sind degenerative Erkrankungen, funktionelle Störungen und endokrine Störungen. Zu den diagnostischen Verfahren an Kopf, Hals, Mundhöhle und Gesicht gehören unter anderen:

• klinische Funktionsanalysen

• gebietsbezogene Hirnnervenuntersuchungen

• endoskopische Verfahren

Außerdem thematisiert die Weiterbildung zum Mund-Kiefer-Gesichtschirurg die Inhalte Lokal- und Regionalanästhesie, spezielle Schmerztherapie sowie Prävention, Gesundheitsberatung und Rehabilitation. Weitere Themen sind schlafbezogene Atemstörungen, Wiederherstellungschirurgie und Strahlenschutz.

Nach der Abschlussprüfung in der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (MKG) ist eine Zusatzausbildung „plastische Operationen“ möglich. Ein Mundchirurg oder Gesichtschirurg ist nicht mit einem Facharzt für Oralchirurgie zu verwechseln. Bei diesem handelt es sich um einen Zahnarzt mit fachspezifischer Fortbildung.

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Stand: Mai 2022