Berufsbild Öffentliches Gesundheitswesen

Tätigkeitsfeld einer spannenden Facharztrichtung

Eine Fachärztin oder ein Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen ist auf alle Fragen spezialisiert, die in Zusammenhang mit bevölkerungsmedizinischer Versorgung, Gesundheitsvorsorge, Prävention sowie Erkennen und Vermeiden gesundheitlicher Risiken stehen. Das Arbeitsfeld umfasst sehr viele Bereiche der medizinischen Beratung, Versorgung und Aufklärung und daher sind die konkreten Tätigkeiten entsprechend breit gefächert.

Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen: Arbeitsmöglichkeiten

Zu ihren Aufgaben zählen etwa der Gesundheitsschutz, die Prävention von Krankheiten, die Information und Beratung, die Gesundheitsförderung und die Aufklärung über Gesundheitsgefahren im Rahmen öffentlicher Institutionen. Als zentrale Akteure der Bevölkerungsmedizin und der Gesundheitspolitik sind sie auch für die Organisierung von Kampagnen zu den genannten Themen, für die Koordination gesundheitsbezogener hoheitlicher Aufgaben wie der Hygiene-, Trink- und Badewasserüberwachung zuständig. Zu ihren Aufgaben zählt außerdem die Erstellung von amtlichen oder amtsärztlichen Gutachten, etwa in umweltmedizinischen Fragen oder zur Klärung der Berufsunfähigkeit.

Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen üben ihre Tätigkeit nicht in Krankenhäusern oder in eigener Praxis, sondern in Gesundheitsämtern und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen aus. 

Viele Fachärzte für Öffentliche Gesundheit sind in Gesundheitsämtern tätig. Sie planen dort zum Beispiel Aufklärungskampagnen und beraten zu Gesundheitsthemen wie Rauchen, gesunder Ernährung, Folgen von Bewegungsmangel und Übergewicht oder häufigen Infektionskrankheiten und ihrer Vermeidung. In ihr Aufgabengebiet fällt auch die sozialpsychiatrische Beratung und Betreuung von Betroffenen und ihren Angehörigen.

Als Amtsarzt bzw. Amtsärztin erstellen sie Gutachten zur Berufsunfähigkeit, führen Schuleingangsuntersuchungen durch oder sind im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, etwa im Rahmen der Kontrolle der Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, tätig.

Zu den Aufgaben der Amtsärzte zählt außerdem die hygienische Überwachung zahlreicher öffentlicher und privater Einrichtungen. Darunter sind beispielsweise:

  • Krankenhäuser
  • Alten- und Pflegeheime
  • Einrichtungen mit ambulanter Operationstätigkeit
  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • gewerbliche Saunen und Solarien
  • Freibäder und Hallenbäder
  • Körper- und Schönheitspflegeeinrichtungen
  • Gemeinschaftsunterkünfte und Gemeinschaftseinrichtungen
  • Fitnessstudios
  • Schiffe, Häfen und Flughäfen
  • Badeseen
  • Wasserversorgungsanlagen
  • Lebensmittelverarbeitende Betriebe
  • Mülldeponien
  • Heilpraktiker
  • Polizeidienststellen
  • Rettungswachen/Krankentransporteinrichtungen
  • Campingplätze usw.

Eine wichtige Aufgabe nehmen Fachärztinnen und Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen schließlich bei der Risikobewertung, Prävention und Eindämmung von Infektionskrankheiten mit hohem Ansteckungs- und/oder Gefährdungspotenzial ein. Hier kommt ihnen vor allem bei der Planung von Informationskampagnen und der Organisation von Impfaktionen und Impfdurchführung eine bedeutende Rolle zu. Die Aufklärung über Ansteckungswege und Infektionsvermeidung fällt ebenfalls in ihr Aufgabengebiet.

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