Heilerziehungspfleger

Beruf mit Menschen für Menschen

Heilerziehungspfleger sind in vielen Bereichen des Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesens tätig. Sie kommen besonders dort zum Einsatz, wo es darum geht, hilfsbedürftigen Menschen zur Seite zu stehen. Mehr über den Beruf, die Ausbildung und die Tätigkeit ist hier zusammengestellt.

Heilerziehungspfleger: Aufgaben und Arbeitsgebiete

Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, oft auch schlicht als „HEP“ bezeichnet, begleiten, unterstützen und pflegen hilfsbedürftige Menschen aller Altersstufen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung. Die Bandbreite der damit verbundenen Aufgaben und Tätigkeitsbereiche ist umfangreich und sehr unterschiedlich. Grundpflegerische Aufgaben wie Körperpflege und Hygiene, Nahrungsaufnahme sowie das An- und Auskleiden sind ein Aufgabenbestandteil der Heilerziehungspflege. Die individuelle Betreuung hilfsbedürftiger Menschen geht jedoch weit darüber hinaus.

In enger Absprache mit den anderen in die Pflege und Betreuung involvierten Fachkräften und -diensten sowie unter Einbeziehung von Familienangehörigen, Freunden und Bekannten erstellen Heilerziehungspfleger einen Förderplan, der auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse der zu betreuenden Person abgestimmt ist. Verhaltensförderung und Gemeinschaftsfähigkeit finden hier ebenso ihren Platz wie die schulische oder berufliche Inklusion oder eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung. Neben der Arbeit „direkt am Menschen“ übernehmen Beschäftigte in der Heilerziehungspflege auch Organisations- und Verwaltungsaufgaben wie z. B. die Planung und Organisation therapeutischer Maßnahmen für ihre KlientInnen.

Die drei Themenschwerpunkte der Heilerziehungspflege sind somit:

  • Heilpädagogik: Die Behindertenarbeit erfordert eine spezielle Form der Erziehung und Betreuung, um die beeinträchtigen Menschen zu fordern und zu fördern.
  • Soziologie: Das soziale Zusammenleben und die gesellschaftliche Integration spielen insbesondere für in irgendeiner Weise benachteiligte oder beeinträchtigte Menschen eine wichtige Rolle.
  • Lebensgestaltung: Eine weitgehend selbstständige Lebensweise sowie eine abwechslungsreiche Freizeitgestaltung sind wichtige Elemente für hilfs- und pflegebedürftige Menschen.

Die Stärkung der Eigenständigkeit ihrer Schützlinge und das Ermöglichen einer weitgehend selbstständigen Lebensführung stehen im Vordergrund der beruflichen Arbeit eines Heilerziehungspflegers.

Wo arbeiten Heilerziehungspfleger?

Heilerziehungspfleger kommen an vielen Orten zum Einsatz. In Altenwohnheimen oder Wohngemeinschaften für körperlich oder geistig beeinträchtigte Menschen finden Hep häufig eine Anstellung. Auch Pflegeheime, Vorsorge- oder Rehabilitationskliniken sowie Einrichtungen der Sozialpsychiatrie gehören zu ihren typischen Einsatzorten. Die Behindertenarbeit in Werk- und Arbeitsstätten für beeinträchtigte Menschen gehört ebenfalls zum Aufgaben- und Tätigkeitsprofil der Heilerziehungspflege.

Im Bereich Erziehung sowie Kinder- und Jugendarbeit finden Heilerziehungspfleger Anstellungen in Heimen, Kindertagesstätten und Schulen.

Darüber hinaus gehören auch die ambulante Pflege sowie Aufgaben im Bereich Heilpädagogik und Betreuung in Privathaushalten zum Einsatzspektrum der Heilerziehungspflege.

Ausbildung zum Heilerziehungspfleger

Um eine Aus- bzw. Weiterbildung zum Heilerziehungspfleger zu absolvieren, gibt es mehrere Möglichkeiten. Ausbildungsstrukturen und Ausbildungsinhalte sind landesrechtlich geregelt, werden also durch das jeweilige Bundesland festgelegt. Die Ausbildung in Vollzeit dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. In Teilzeit kann sich die Dauer bis auf fünf Jahre verlängern. Ein mittlerer Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Ausbildung oder mehrjährige Berufstätigkeit sind in der Regel die Zugangsvoraussetzungen, um eine Ausbildung zum Hep zu beginnen.

Grundsätzlich haben Auszubildende im Bereich Heilerziehungspflege die Wahl zwischen zwei Ausbildungsformen: der vollzeitschulischen Ausbildung und der praxisintegrierten Ausbildung. Die vollzeitschulische Ausbildung findet überwiegend als Unterricht in Berufsfachschulen statt und dauert je nach Bundesland zwei bis drei Jahre. Integriert in die Ausbildung sind zudem praktische Ausbildungselemente in Form von Praktika. Die genaue diesbezügliche Struktur wird maßgeblich durch die auszubildende Institution festgelegt. Bei der praxisintegrierten Ausbildungsform hingegen erfolgt eine regelmäßigere Aufteilung zwischen Theorie und Praxis. Einen Anteil der Arbeitswoche verbringt die angehende Heilerziehungspflegerin bzw. der angehende Heilerziehungspfleger an einer Berufsfachschule, ist darüber hinaus aber bereits bei einem Ausbildungsbetrieb in den praktischen Berufsalltag integriert.

Von der Ausbildungsform hängt auch ab, ob der oder die Auszubildende eine Ausbildungsvergütung erhält. Bei der vollzeitschulischen Ausbildungsform ist das in der Regel, wenn überhaupt, nur während der Praktika der Fall. Bei der praxisintegrierten Ausbildungsform erhalten angehende Heilerziehungspfleger hingegen eine Ausbildungsvergütung für die praktische Arbeitsleistung. Im Rahmen beider Ausbildungsformen können Kosten auf die Auszubildenden für die schulische Ausbildung zukommen, in Form von Schul- und Arbeitsmaterialien, Schulgeld sowie Aufnahme- und Prüfungsgebühren. Während der Ausbildung zum Heilerziehungspfleger kann man als finanzielle Unterstützung zum Bestreiten des Lebensunterhalts unter Umständen berufsfördernde Darlehen (z. B. BAföG) beantragen.

Was verdienen Heilerziehungspfleger?

Der deutschlandweite Median für das Bruttomonatsentgelt eines vollzeitbeschäftigten Heilerziehungspflegers liegt laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit bei 3.669 Euro. 25 Prozent aller Beschäftigten in der Heilerziehungspflege verdienen jedoch weniger als 3.276 Euro brutto im Monat, während 25 Prozent ein Bruttomonatsentgelt von mehr als 4.619 Euro beziehen. Diese Zahlen werden regelmäßig angepasst und bilden stets nur eine Momentaufnahme ab.

Der persönliche Verdienst ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Dies sind zum einen persönliche Komponenten wie beispielsweise Berufserfahrung oder Fachkompetenz, aber auch andere Aspekte wie z. B. die Größe des Arbeitgebers, dessen Trägerschaft bzw. eine mögliche Tarifbindung oder der konkrete Tätigkeitsbereich spielen eine Rolle für die Höhe des Gehalts. Ob Behindertenarbeit in einem Wohnheim, Betreuung von PatientInnen in einer Suchtklinik oder eine Anstellung in einer Praxis für Heilpädagogik: So breit und diversifiziert wie das Tätigkeitsspektrum eines Heilerziehungspflegers sind auch die entsprechenden Verdienstmöglichkeiten.

Wird man beispielsweise nach dem gültigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Sozial- und Erziehungsdienst, kurz TVÖD SuE, entlohnt und zu Beginn der beruflichen Laufbahn typischerweise in die Entgeltgruppierung S8a Stufe 1 eingruppiert, erhält man ein Brutto-Einstiegsgehalt von 2.879 Euro monatlich. Mit entsprechender Berufserfahrung steigt der Verdienst in dieser Einkommensgruppe in der Regel nach fünf bis zehn Jahren auf 3.503 Euro bis 3.701 Euro monatlich (Stufen 4 und 5).

Prinzipiell sind die Verdienstmöglichkeiten bei nicht tariflich gebundenen Arbeitgebern oft etwas geringer.

Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Heilerziehungspfleger

Die Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind vielfältig. Eine Möglichkeit sind hier Anpassungsweiterbildungen, um sich in einem bestimmten Fachbereich der Heilerziehungspflege zu spezialisieren. Beispiele hierfür sind:

  • Heilpädagogik und Sonderpädagogik, z. B. Weiterbildung im Bereich Schulbegleitung und Integrationshilfe
  • Alten- und Krankenpflege (u. a. Behandlungspflege, Kinästhetik)
  • Kommunikative Kompetenzen, beispielsweise Sprechbildung
  • Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung
  • Entspannungstherapien und -methoden (u. a. Ausbildung zum Entspannungstrainer, Stressmanagement)

Daneben stehen Heilerziehungspflegern auch zahlreiche Aufstiegsweiterbildungsmöglichkeiten offen, um beispielsweise in Führungspositionen zu gelangen. Eine Weiterbildung zum Heilerziehungspfleger für Psychiatrie oder zur Fachwirtin für Erziehungswesen sind hierfür lediglich zwei Beispiele. Bei entsprechender Zugangsqualifikation ist auch ein Studium eine Option. Bachelorabschlüsse in den Studienfächern Heilpädagogik, Rehabilitations- oder Sonderpädagogik könnten hier in Betracht kommen. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist ein Studium sogar ohne Hochschulzugangsberechtigung möglich.

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Stand: Januar 2021