Podologinnen und Podologen

Kämpfer für die Fußgesundheit

Die Tätigkeit von Podologinnen und Podologen wird häufig mit kosmetischen Angeboten verwechselt. Dabei handelt es sich um einen äußerst wichtigen und unverzichtbaren Medizinberuf, der nur von anerkannten Fachexperten ausgeübt werden darf. Die Aufgaben sind vielseitig und abwechslungsreich. Alle Infos im Überblick.

Berufsbild und Tätigkeit als Podologin oder Podologe

Podologinnen und Podologen üben einen medizinischen Fachberuf aus. Das Wort „podos“ stammt aus dem Griechischen und bedeutet „Fuß“. Das Suffix „-logie“ steht dagegen für „Wissenschaft“ oder „Lehre“. Demnach ist die Podologie die Wissenschaft vom Fuß. Wer also bisher dachte, eine Podologin oder ein Podologe sei ein „einfacher Fußpfleger“, irrt. Bei der Podologie handelt es sich um einen ernstzunehmenden und wichtigen Fachbereich. Unsere Füße tragen uns ein Leben lang und ihr Wohlergehen ist wichtig für die Gesundheit unseres ganzen Körpers.

Der Beruf ist sehr eng mit der Ausbildung zur medizinischen Fußpflegerin bzw. zum medizinischen Fußpfleger verwandt. Diese Gesundheitsfachberufe müssen streng von der kosmetischen Fußpflege unterschieden werden, da in der Podologie Heilkunde ausgeübt wird und die Berufsbezeichnung speziell ausgebildeten Fachkräften vorbehalten ist.

Medizinberufe wie die Podologie gehören zu den nichtärztlichen Tätigkeitsfeldern im Gesundheitswesen. Sie umfassen Gesundheitsförderung, Therapie und Rehabilitation. In das fachliche Handeln fließen Gebiete der Inneren Medizin (im Speziellen der Diabetologie), der Chirurgie sowie der Orthopädie ein.

Ausbildung und Tätigkeit sind gesetzlich geregelt und die Therapie muss von einem Arzt verschrieben werden. Neben einer Fachschulausbildung führt auch ein entsprechendes Hochschulstudium zur Qualifikation, um Heilkunde am Fuß ausüben zu dürfen. Die Podologie gilt bereits seit Jahren als attraktives Berufsfeld mit vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten.

Wie sieht der Arbeitsalltag in der Podologie aus?

Podologinnen und Podologen führen in medizinischen Einrichtungen Behandlungsmaßnahmen an den Füßen durch. Insbesondere hochbetagte, schwerkranke oder behinderte Menschen benötigen entsprechende Unterstützung. Daher sind die medizinischen Fachkräfte oft sehr viel unterwegs, wenn sie ihre Patientinnen und Patienten zuhause besuchen.

Neben pflegerischen und vorbeugenden Maßnahmen beschäftigen sich die Spezialisten mit krankhaften Veränderungen. Sie behandeln unter anderem Hühneraugen oder Druckstellen sowie eingerollte Nägel. Mithilfe spezieller Verbände können sie das Bewegungssystem entlasten und so den Alltag von Betroffenen wesentlich erleichtern. Außerdem erbringen sie weitere Leistungen wie:

  • Spezialtechniken zur Therapie der Haut und Nägel bei Erkrankungen
  • Therapie von Fehlstellungen (z. B. mit Hilfe von Nagelkorrekturspangen)
  • Anfertigen und Anbringen von Nagelprothesen
  • Mobilisierung und Bewegung steifer Fußgelenke
  • Individuelle Maßnahmen bei besonderen Einschränkungen

Die medizinische Fußpflege umfasst sehr ähnliche Bereiche. Jedoch dürfen nur Podologinnen und Podologen ihre Leistungen auch mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Hier gilt es aufzupassen: So arbeiten „medizinische Fußpflegerinnen und Fußpfleger“ in der Podologie – wer aber „medizinische Fußpflege“ ausübt, muss nicht zwingend Podologin oder Podologe sein!

Inhalte der Ausbildung und Tätigkeit

Um Podologin oder Podologe zu werden, muss man eine staatlich anerkannte Ausbildung mit abschließender Prüfung absolvieren. Der Unterricht umfasst theoretische und praktische Inhalte. Die Gesamtdauer der Ausbildung beträgt zwei Jahre. In Teilzeit lassen sich die Inhalte auf bis zu vier Jahre verteilen. Das kommt besonders jungen Eltern oder beeinträchtigten Auszubildenden zugute.

In der Podologie-Ausbildung erwerben die Auszubildenden umfassende Kenntnisse zum menschlichen Bewegungssystem, zur Anatomie und Orthopädie, zur Gesundheitsförderung und -vorsorge, zur Infektionsbekämpfung und sozialrechtlichen Abläufen (z. B. Dokumentation und Befunderhebung). Zu den Aufgaben und Tätigkeiten von podologischen Fachkräften gehören:

  • Feststellung der Ursachen gesundheitlicher Beschwerden
  • Prävention von Fußkrankheiten und Gesundheitsförderung
  • Medizinische Dokumentation und Sozialversicherungsrecht
  • Durchführung therapeutischer Massagen von Füßen und Beinen
  • Aufgaben der Administration und Verwaltung

Wer bei der fußpflegerischen Arbeit nur an Alte und Kranke denkt, verfehlt das Spektrum der Podologie. Auch gesunde Menschen unterziehen sich medizinischer Fußpflege. So verhindern Podologinnen und Podologen, dass es überhaupt zu Beschwerden kommt. Im Jahr 2017 machte die Podologie etwa 4 Prozent aller ärztlichen Verordnungen aus. Das entspricht 1,76 Millionen podologischen Behandlungen (GKV, Stand: 2017).

Perspektiven und Karrierechancen als Podologin und Podologe

Fachkräfte der Podologie arbeiten in erster Linie in spezialisierten Praxen oder Kliniken. Sie agieren in allen Branchen des Gesundheitswesens, die mit Fußgesundheit zu tun haben. So hat der Beruf Anknüpfungspunkte zur Physiotherapie oder zu diabetischen Fußambulanzen.

Die professionelle Fußpflege ist insbesondere bei Stoffwechselerkrankungen wichtig. Menschen mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) haben ein höheres Risiko, Probleme mit den Füßen zu bekommen. Sie haben eine wesentlich schlechtere Wundheilung. Sobald eine Verletzung an den Füßen oder Beinen auftritt, droht das sogenannte Diabetische Fußsyndrom (DFS). Diese Komplikation kann im schlimmsten Fall zu einer Amputation führen oder ist oft mit lebensbedrohlichen Zuständen verbunden. Podologinnen und Podologen helfen mit ihrer Arbeit also Tag für Tag, Menschenleben zu retten.

Berufliche Weiterentwicklung in der Podologie

Manchen Podologinnen und Podologen genügt es nicht, jeden Tag Füße zu pflegen. Wer also den Wunsch verspürt, sich beruflich weiterzuentwickeln, hat mit einer Qualifikation in der Podologie die besten Voraussetzungen.

Neben einem Studium oder einer medizinischen Fortbildung kann man sich vergleichsweise leicht selbstständig machen. Die Podologie zählt zu den freien Berufen, wenn man über eine entsprechende Zulassung als medizinische Fachkraft verfügt. Hier entfallen dann Gewerbesteuer und Kammerbeiträge. Entweder arbeitet man als freier Mitarbeitender im Auftrag von Pflegeheimen und Krankenhäusern oder man gründet gleich seine eigene Praxis.

Auch mobile Fußpflege ist möglich. Hier braucht es keine Praxis, sondern ein Firmenfahrzeug, um die Patientinnen und Patienten zuhause zu behandeln. Aufgrund des demografischen Wandels und der Zunahme von Zivilisationserkrankungen bleibt das Berufsfeld von Podologinnen und Podologen weiterhin sehr gefragt.

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Stand: Dezember 2020