Was verdienen Kinderchirurgen

Facharzt für Kinderchirurgie

Als Facharzt für Kinderchirurgie muss man jede Menge spezifisches Wissen mitbringen und gleichermaßen über ausgeprägte soziale Kompetenzen verfügen. Diese Fähigkeiten werden wie folgt vergütet.

Facharzt Kinderchirurgie: Gehalt

Das Gehalt eines Kinderchirurgen bzw. einer Kinderchirurgin ist von der Position abhängig. In öffentlichen Einrichtungen existieren hierzu Tarifverträge. Bei einer selbstständigen Arbeit, einer Anstellung in privaten Kliniken oder der Tätigkeit für Organisationen im Ausland kann die Vergütung jedoch stark abweichen. Auch bei einer außertariflichen Eingruppierung ist das der Fall. Die Karrierestufen, die in den Tarifverträgen gelten, bestimmen dabei das Brutto-Jahresgehalt und unterscheiden sich je nach Bundesland. Die Gehälter laut dem Tarifvertrag (VKA) bewegen sich jedoch wie folgt:

  • ein Assistenzarzt verdient zwischen 61.000 - 78.000 Euro
  • als Facharzt verdient man zwischen 80.000 - 103.000 Euro
  • ein Oberarzt erhält ohne persönlichen Vertrag zwischen 100.000 - 115.000 Euro
  • als leitender Oberarzt/Chefarzt erhält man einen Verdienst von 118.000 - 127.00 Euro

Dabei ist zu beachten, dass sich die Einkünfte je nach Bundesland unterscheiden können (Quelle: Tarifvertrag für Ärzte). Zudem: Je höher und verantwortlicher die Position ist, desto eher wird das Gehalt außertariflich verhandelt.

Wer als Kinderchirurg oder Kinderchirurgin in einem Krankenhaus oder in einer Klinik nach Tarifvertrag bezahlt wird, wird genauso bezahlt wie MedizinerInnen aus anderen Fachbereichen, da sich die Eingruppierung nicht nach dem Fachbereich richtet. Das bedeutet, dass ein Allgemeinchirurg genauso bezahlt wird wie eine Gefäßchirurgin, eine Viszeralchirurgin erhält genauso viel Geld wie ein Herzchirurg.  

Niederlassung als Facharzt für Kinderchirurgie

Wenn man als Kinderchirurg außerhalb des Operationssaals eines Krankenhauses arbeiten will, hat man hierfür verschiedene Möglichkeiten:

  • Einzelpraxis – als eigener Chef
  • Praxisgemeinschaft – Es werden Praxisräumen, Geräten und Fachpersonal mit anderen Ärzten geteilt, wobei jeder Arzt seinen eigenem Patientenstamm besitzt
  • Gemeinschaftspraxis –nicht nur die Praxisräume und Geräte werden geteilt, auch die Patienten der Praxis werden gemeinsam behandelt
  • Anstellung – der Kinderchirurg ist in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) angestellt
  • Teilzulassung – hierbei arbeitet der Arzt sowohl in einer Klinik als auch in einer eigenen Praxis
  • Jobsharing-Praxis – mit einem bereits niedergelassenem Arzt wird die Arbeitszeit aufgeteilt

Wenn sich ein Arzt mit einer eigenen Praxis niederlassen möchte, darf er Leistungen mit einer Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) abrechnen, sofern er über die entsprechende Zulassung als Vertragsarzt verfügt. Mit eigener Niederlassung ist der Kinderchirurg selbstständig. Das bedeutet, dass er das unternehmerische Risiko allein trägt. Seine Einkünfte sind also nicht immer gleichbleibend, sondern von Kosten und Ausgaben abhängig.

Der Vorteil einer selbstständigen Arbeit liegt darin, dass der Facharzt für Kinderchirurgie seine Arbeitszeit so organisieren kann, dass er weniger Nacht- und Wochenenddienste ableisten muss.

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