Facharzt für Arbeitsmedizin

Sorgt für einen gesunden Arbeitsplatz

Arbeitsmediziner sind Fachkräfte für die Wechselwirkungen zwischen beruflicher Tätigkeit und physischer wie psychischer Gesundheit des einzelnen Arbeitnehmers, der einzelnen Arbeitnehmerin. Wichtige Schwerpunkte sind Gesundheitsprävention am Arbeitsplatz, betriebliche Gesundheitsförderung sowie die Diagnose und Behandlung von Berufskrankheiten. Welche Aufgaben das im Detail sind und wie ein Arbeitsmediziner praktiziert, ist im Folgenden dargestellt.

Facharzt für Arbeitsmedizin: Aufgaben und Arbeitsgebiete

Das Fachgebiet Arbeitsmedizin zählt zu den präventivmedizinischen Fächern. Es untersucht die Auswirkungen, die unterschiedliche berufliche Belastungen auf die Gesundheit von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen haben und versucht, negative gesundheitliche Konsequenzen beruflicher Tätigkeit durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Die Expertise der Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner konzentriert sich dabei sowohl auf Erwerbstätige als auch auf Verantwortliche in Unternehmen. Sie machen zum Beispiel auf mögliche Gesundheitsgefahren im Betrieb aufmerksam, bewerten Risiken am Arbeitsplatz, beraten hinsichtlich Prävention von Berufskrankheiten und erstellen Konzepte für betrieblichen Gesundheitsschutz und Unfallverhütung.

Ziel arbeitsmedizinischer Maßnahmen ist zu allererst der Schutz des Arbeitnehmers vor gesundheitlichen Schädigungen durch die berufliche Tätigkeit. Bestehen bereits Belastungen oder gesundheitliche Einschränkungen, die durch das Arbeitsumfeld ausgelöst wurden, ist es Aufgabe der Arbeitsmedizinerin oder des Arbeitsmediziners, krankheitsauslösende Faktoren zu identifizieren und geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln.

Dabei ist eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von großer Bedeutung: Gesundheitsbelastende Faktoren am Arbeitsplatz können sehr unterschiedlich sein und hängen von der Art des Betriebes und der Tätigkeit ab.
In Berufen mit starker körperlicher Belastung und/oder der Arbeit an Maschinen stehen daher die Unfallprävention, die Vermittlung ergonomischer Bewegungsabläufe und die Optimierung von Arbeitsabläufen im Vordergrund. Bei größtenteils sitzender Tätigkeit sind Fachärztinnen und Fachärzte für Arbeitsmedizin dagegen mit Fragen der Arbeitsplatzgestaltung konfrontiert, wie einer ergonomischen Sitzposition und Haltung am Schreibtisch, augenschonenden Beleuchtung des Arbeitsplatzes/des Bildschirms oder von regelmäßigen Bewegungseinheiten.

Aber auch die Überwachung und Vermeidung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz gehören zu den Aufgaben der Arbeitsmedizin: Hier sind insbesondere Fachkräfte in sozialen und therapeutischen Berufen sehr gefährdet. Auch Phänomene wie Mobbing am Arbeitsplatz und belastende kollegiale Konflikte können gesundheitliche Folgen für die Betroffenen haben – Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen sind hier oft die erste Anlaufstelle.

Ein vielfältiges Berufsbild: Facharzt für Arbeitsmedizin

Die Vielfältigkeit der Fragestellungen und Anforderungen an die Arbeitsmedizin führt zu einer intensiven Vernetzung mit anderen Berufen und Institutionen, wie zum Beispiel:

  • Fachärzte anderer Disziplinen
  • Experten für Arbeitsschutz und betriebliche Sicherheit
  • Einrichtungen für berufliche Rehabilitation
  • Sozialarbeiter
  • Psychologen
  • Experten für Arbeitsplatzergonomie
  • Behörden (Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz, Staatliches Umweltamt)

Zu den weiteren Aufgaben der Fachärzte für Arbeitsmedizin zählen:

  • arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Eignungsuntersuchungen für berufliche Tätigkeiten, die besonderen gesundheitlichen Voraussetzungen unterliegen, etwa für Piloten und Pilotinnen oder Berufstaucher
  • Erste-Hilfe-Schulungen
  • Beurteilung von Gefahren am Arbeitsplatz
  • Biomonitoring zur Bestimmung von Gefahrstoffen
  • Diagnose und Behandlung arbeitsbedingter Erkrankungen
  • Organisation und Unterstützung des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Auch wenn beide Fachbereiche mit Unfallvermeidung und betrieblicher Sicherheit befasst sind, unterscheidet sich die Arbeitsmedizin vom rechtlich definierten Feld der „Arbeitssicherheit”, die Teil des Arbeitsschutzgesetzes ist und eine umfassende Prävention von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz sicherstellen soll. Betriebsärzte und Betriebsärztinnen unterliegen jedoch gemeinsam mit anderen Fachkräften den Bestimmungen des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz, AsiG). Die Arbeitsmedizin kann somit als Teilbereich der allgemeinen Arbeitssicherheit aufgefasst werden. Als Assistenzarzt Arbeitsmedizin sollte man sich also frühzeitig Gedanken darüber machen, wo der Weg beruflich hingeht.

Wo arbeiten Fachärzte für Arbeitsmedizin?

Arbeitsmediziner gehen vielfältigen beruflichen Aufgaben nach. Sie sind daher je nach Anforderungsprofil und Arbeitsbereich freiberuflich, angestellt oder auch als niedergelassene Ärzte und Ärztinnen tätig. Tätigkeitsbereiche für Arbeitsmediziner finden sich in Behörden, in staatlichen oder privaten Institutionen, die mit Umweltschutz, Hygiene und Krankheits- beziehungsweise Unfallprävention befasst sind, sowie in Rehabilitationseinrichtungen. Als Arbeitgeber bedeutend sind zudem mittlere bis große Unternehmen, die Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen in der Funktion eines Betriebsarztes anstellen. Voraussetzung für eine betriebsärztliche Tätigkeit ist entweder eine abgeschlossene Ausbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin oder eine Zusatzqualifikation „Arzt für Betriebsmedizin” für Mediziner aus anderen Fächern.

Der Arbeitsalltag unterscheidet sich ebenfalls stark nach Art der Tätigkeit. Gemeinsam ist den meisten arbeitsmedizinischen Tätigkeitsbereichen jedoch, dass regelmäßige Dienstzeiten – gewöhnlich nur wochentags und tagsüber – üblich sind.

Arbeitsmedizin: Ausbildung, Spezialisierungen und Fortbildungen

Voraussetzung für eine Ausbildung zum Facharzt für Arbeitsmedizin ist ein abgeschlossenes Medizinstudium. Die fachärztliche Weiterbildung als Assistenzarzt Arbeitsmedizin dauert insgesamt fünf Jahre und teilt sich in 24 Monate Klinische Medizin/Allgemeinmedizin sowie 36 Monate Arbeitsmedizin auf. Es besteht die Möglichkeit, bis zu 12 Monate aus anderen Fachgebieten anrechnen zu lassen. Während der Weiterbildung besteht die Verpflichtung, 360 Stunden Grundkurs an einer anerkannten Akademie für Arbeitsmedizin zu absolvieren. Die Inhalte der Weiterbildung zum Facharzt Arbeitsmedizin sind breit gefächert. Sie umfassen unter anderem:

  • Funktionsstörungen und Erkrankungen von Organsystemen
  • Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention
  • Arbeitsbedingte Erkrankungen einschließlich Berufskrankheiten
  • Arbeitstoxikologie
  • Arbeit und psychische Gesundheit
  • Umweltmedizinische Risikofaktoren
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Übergreifende Inhalte wie Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, Epidemiologie, Statistik, Berufskunde, Betriebliche Organisationsstrukturen und Ablaufprozesse

Eine Fachberechtigung für Arbeitsmedizin können jedoch auch Ärztinnen und Ärzte anderer Fachbereiche erwerben, wenn sie die Zusatzausbildung zum Arzt für Betriebsmedizin absolvieren. Dafür sind 12 Monate in der Inneren Medizin/Allgemeinmedizin und 24 Monate in der Arbeitsmedizin nachzuweisen. Wie in der fachärztlichen Ausbildung muss zusätzlich der Grundkurs Arbeitsmedizin im Ausmaß von 360 Stunden absolviert werden.

Gehalt von Fachärzten für Arbeitsmedizin

Das Gehalt eines Facharztes für Arbeitsmedizin unterscheidet sich nach Art der Tätigkeit und danach, ob diese freiberuflich oder im Angestelltenverhältnis ausgeführt wird.

Einstiegsgehälter für den Facharzt Arbeitsmedizin liegen in der Regel durchschnittlich bei etwa 55.000 Euro/Jahr als Angestellter Arzt und damit deutlich unter dem durchschnittlichen Verdienst eines Facharztes im klinischen Bereich. Dieser Gehaltsunterschied ergibt sich jedoch nicht aus einer minderen Bewertung der arbeitsmedizinischen fachärztlichen Tätigkeit, sondern aus den fehlenden Zulagen, die im klinischen Bereich zum Beispiel für Schicht- und Wechselschichtdienste bezahlt werden.

In großen Betrieben angestellte Fachärzte für Arbeitsmedizin können auf ein wesentlich höheres Einkommen kommen: Hier sind jährliche Bruttogehälter für Arbeitsmediziner zwischen 70.000 und 95.000 Euro im Regelfall durchaus üblich, Führungskräfte können sogar ein Jahreseinkommen von bis zu 120.000 Euro erreichen. Zum Gehalt niedergelassener Fachärzte gibt es hier weitere Infos.

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